Erbauseinandersetzungen

 
Wichtig ist zunächst die Gestaltung des Testamentes, damit dem Willen des Erblassers entsprochen werden kann. Dabei berate ich Sie umfassend über Ihre rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, wobei auch die Vermögensauseinandersetzung vor dem Erbfall regelmäßig mit berücksichtigt wird.
 
Wenn der Erbfall eingetreten ist und Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Kompetenz auf diesem Gebiet zur Seite.
 
Bei Anfechtung des Testamentes, der Auseinandersetzung des Erbes, der Kontrolle des Testamentsvollstreckers, der Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, der Überprüfung von Geld- und sonstigen Vermögensbewegungen, wie auch bei Betreuung und Vollmachtsausübungen kann ich auf langjährige Praxiserfahrungen zurückgreifen. In diesen Bereichen werde ich regelmäßig von den zuständigen Gerichten als Kontrollinstanz zur Sicherung der Ansprüche der Betroffenen eingesetzt.