Finanzierung von Heimaufenthalten
Durch seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit im Jahre 1995 bestehende Erfahrungen im Betreuungsrecht und als gerichtlich bestellter Ergänzungsbetreuer, Verfahrenspfleger, Ergänzungspfleger usw. habe ich umfangreichste Praxiskenntnisse. Zum Beispiel bei der Bewältigung von Problemen, die sich aus der Finanzierung des Heimaufenthaltes der Eltern ergeben, insbesondere, wenn zuvor Immobilien oder landwirtschaftliche Anwesen übergeben und Wohnrechte sowie sonstige Rechte wie Rückübertragung, Nießbrauch usw. für die Übergeber vereinbart worden sind.
Auch die Ansprüche eines Vollmachtgebers gegenüber seinem Bevollmächtigten, wenn dieser zum Beispiel seine Bankvollmacht nicht im Interesse des Vollmachtgebers genutzt hat, werden von mir regelmäßig, auch im Auftrag des Gerichts, durchgesetzt.
Aufgrund dieser Tätigkeiten kann ich auf eine umfangreiche Korrespondenz- und Verhandlungsbasis auch mit Sozialleistungsträgern zurückblicken, die in Ihrem Interesse genutzt werden können.